Definition & Preisvergleich

GOZ 2350: Amputation der Pulpa

Die Definition für Z2350 lautet "Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Teil-Entfernung des Zahnnervs nach GOZ 2350 variieren von 16,31 € bis 38 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2350 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2350: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2350 beträgt: 290 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2350: Amputation der Pulpa" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

16,31 €37,51 €57,09 €

Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa

Die Pulpa (Zahnmark) ist ein weiches, gefäß- und nervenreiches Gewebe im Inneren des Zahns, die umgangssprachlich als ‘Zahnnerv’ bezeichnet wird.Die Pulpahöhle reicht von der Zahnkrone bis zur Wurzelspitze. Durch das Eindringen von Bakterien in die Tiefe des Zahns kommt es zu Entzündungen und Gewebezerstörungen (Karies), die weiter in die Zahnwurzel wandern können, wenn keine Behandlung erfolgt.

Ziel einer Amputation der gesamten lebensfähigen Kronenpulpa ist es daher, die Entzündung zu stoppen und eine Ausbreitung auf die Wurzelpulpa zu verhindern.

Dazu entfernt der Zahnarzt die kranke Zahnsubstanz unter Lokalanästhesie mittels Bohrern und Diamantschleifer. Anschließend wird die Wurzelpulpa mit einem antibakteriellen Medikament, zum Beispiel Kalziumhydroxid für bleibende Zähne, abgedeckt (direkte Überkappung).

Darauf kommt eine provisorische oder eine endgültige bakteriendichte Füllung, um ein erneutes Eindringen von Keimen zu verhindern.

Voraussetzung für das Gelingen der Maßnahmen ist ein keimarmes Arbeiten. Das Anlegen eines Gummituchs (Kofferdam) schützt den geöffneten Zahn vor Bakterien aus dem Speichel. Eine Vitalentfernung der Pulpa wird auch bei Verletzungen jugendlicher Zähne und bei Milchzähnen angewendet.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Dauert die Entfernung der Kronenpulpa länger als üblich, kann dieser Mehraufwand durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes abgegolten werden. Aufgrund der gefäßreichen Gewebestruktur kann es zu Blutungen kommen, die vor einer weiteren Behandlung erst gestillt werden müssen. Auch für ein besonders großes und tiefes Loch im Zahn oder wenn der zu versorgende Bereich gleich über mehreren Wurzelkanalausgängen liegt, braucht der Zahnarzt mehr Zeit zum Behandeln als im Normalfall.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach der notwendigen Vorgehensweise berechnet der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2350 ergänzende Positionen, um den ungewöhnlichen Aufwand entsprechend zu honorieren. In diesem Zusammenhang kann er auch Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nutzen, die seine Leistung umfassend beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0110 (Operation mit Mikroskop)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2020 (Provisorischer Zahnverschluss
  • GOZ 2050 (Bearbeitung eines Zahns, anschließende plastische Füllung, einflächig)
  • GOZ 2060 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, einflächig)
  • GOZ 2070 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, zweiflächig)
  • GOZ 2080 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, zweiflächig)
  • GOZ 2090 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen)
  • GOZ 2100 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, dreiflächig)
  • GOZ 2110 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2120 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 27 (Pulp)

Definition: "Pulpotomie".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

27
Pulp2930,45 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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