Definition & Preisvergleich

GOZ 0080: Intraorale Oberflächenanästhesie

Die Definition für Z0080 lautet "Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich" und ist im Abschnitt "Allgemeine zahnärztliche Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Betäubung der Mund-Schleimhaut nach GOZ 0080 variieren von 1,69 € bis 4 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z0080 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z0080: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 0080 beträgt: 30 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 0080: Intraorale Oberflächenanästhesie" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

1,69 €3,88 €5,91 €

Intraorale Oberflächenanästhesie: Was ist das?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schleimhaut des Mundinnenraums zu betäuben. Mithilfe von lokal aufgetragenen Sprays, Lösungen oder Gelen wird die Sensibilität herabgesetzt oder ganz ausgeschaltet. Damit kann beispielsweise der Einstichschmerz einer folgenden Gewebebetäubung durch eine Kanüle gemildert werden.

Eine andere Indikation der oralen Oberflächenanästhesie ist die Anwendung bei einer Röntgenaufnahme, kleinen Behandlungen der Mundschleimhaut oder der Abformung der Kiefer. Der durch das Beißen in eine Plastikmasse auftretende Würgereiz wird mit den oberflächlich betäubenden Medikamenten ausgeschaltet.

Daneben gibt es weitere Verfahren, die mittels Schwachstrom (TENS) oder Kältereizen die Schleimhautoberfläche betäuben. Lässt die Oberflächenbetäubung während der Behandlung nach, kann der Zahnarzt diese wiederholen.

Siehe auch: Anästhesie beim Zahnarzt

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Eine Oberflächenanästhesie (Schleimhautbetäubung) im Inneren des Mundraums kann aufgrund besonderer Gegebenheiten einen höheren Zeitaufwand erfordern als bei einer einfachen Situation. So dauert die Betäubung mehrerer Stellen der Schleimhaut länger und stellt deshalb einen zusätzlichen Aufwand dar, der entsprechend honoriert werden muss.

Ebenso kann das Aufbringen von Medikamenten in Bereiche unterhalb des Zahnfleischrandes, zum Beispiel bei einem Implantat, mit dieser Position abgerechnet werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach durchgeführter Behandlung und dem dafür nötigen Umfang einer Betäubung trifft der Zahnarzt die Entscheidung über Anzahl und Art der Anästhesiemaßnahmen. Deshalb werden zusätzlich zur GOZ 0080 durchgeführte Anästhesieverfahren gesondert in Rechnung gestellt. Das verwendete Anästhesiemittel darf bei GOZ 0090 und 0100 zusätzlich berechnet werden. Im Zusammenhang mit der GOZ 0080 ist das Medikament Oraqix gesondert berechnungsfähig. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 0080 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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