Definition & Preisvergleich

GOZ 4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten

Die Definition für Z4030 lautet "Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Beseitigung von Zahnkanten und störenden Prothesenrändern nach GOZ 4030 variieren von 1,97 € bis 5 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4030 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4030: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4030 beträgt: 35 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4030: Beseitigung scharfer Zahnkanten" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

1,97 €4,53 €6,89 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Schmerzhafte Schleimhautverletzungen in der Mundhöhle entstehen häufig durch Fremdreize. Scharfkantige Ränder von Kronen, Füllungen und abgebrochenen Zähnen oder schlecht sitzende Prothesen und Zahnspangen verursachen durch Reiben und Scheuern schon nach kurzer Zeit unangenehme Druckstellen, die sich in der Folge entzünden können. Der Zahnarzt rundet mithilfe rotierender Instrumente (Gummipolierer) die scharfen Zahnkanten und glättet die störenden Ränder von festsitzendem Zahnersatz, Schienen und kieferorthopädischen Apparaturen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn harte Kanten von Zähnen, Zahnfüllungen und Zahnersatz entfernt werden, kann die Behandlung im Einzelfall länger dauern als üblich. So ist es für den Zahnarzt aufwendiger, wenn metallische Teile (zum Beispiel Modellgussprothesen) beschliffen werden müssen oder wenn gleich mehrere Behandlungsmaßnahmen an Zähnen und Zahnersatz zur Druckstellenbeseitigung notwendig sind. Der entstandene Mehraufwand kann durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes in Rechnung gestellt werden, um dadurch die höheren Kosten der Zahnarztpraxis auszugleichen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Für die Kostenerstattung sämtlicher angefallener Arbeitsschritte werden zusätzlich zur GOZ 4030 weitere Gebührenpositionen der GOZ herangezogen, welche die Leistungen des Zahnarztes entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
  • GOZ 2130 (Politur einer vorhandenen Füllung)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4040 (Einschleifen von Zähnen und Zahnersatz durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ 8100 (Systematisches Einschleifen)

Analog: BEMA 106 (sK)

Definition: "Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

106
sK1010,5 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Die BEMA 106 wird meistens im Zusammenhang mit der Beseitigung scharfer Kanten an Prothesen, Füllungen und Kronenrändern abgerechnet.

Neben BEMA106 (sK) abrechenbare Positionen

Wenn die Beseitigung der scharfen Kanten das Ziel hat, die Ursache einer bereits vorliegenden Schleimhauterkrankung zu beseitigen und ist für die Heilung dieser Erkrankung eine Behandlung mittels Aufbringen von Medikamenten indiziert, so kann neben BEMA 106 (sK) die entsprechende BEMA-Position, 105 (Mu), abgerechnet werden.

Abrechnung: Hintergrundwissen

Bei BEMA 106 (sK) stellt eine als selbständige Leistung da, es geht also um die Beseitigung von scharfen Kanten als Primär-Gegenstand der Behandlung. Wenn der Zahnarzt hingegen eine Füllung macht und anschließend störende Kanten beseitigt, so ist diese Beseitigung keine selbständige Leistung, sondern gehört gewissermaßen zur Füllung und ist mit BEMA 13 abgegolten (sofern ein zeitlicher Zusammenhang besteht).

BEMA 106 (sK) kann, unabhängig davon wie viele Zahnkanten oder Ähnliches beschliffen werden, grundsätzlich nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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