Festzuschuss für
Zahnkronen
Definition & Preisvergleich
Festzuschuss für Zahnkronen
Die Gewährung von Festzuschüssen für Zahnersatz durch die gesetzlichen Krankenkassen ist an konkrete Befunde gekoppelt. Der Kronen-Festzuschuss ist im Wesentlichen abhängig von der Kronen-Art.
Die speziellen Regelungen sind in Befund Nr. 1.1 - 1.5 geregelt. Hier finden sich sowohl die Bestimmungen zu Festzuschüssen für Vollkronen (=k) als auch Teilkronen (=pk). Auch die Bestimmungen zu Verblendungen (kv, pkv) sind hier verortet. Darüber hinaus sind hier die Festzuschüsse für Stiftaufbauten zu finden.
Einen höheren Festzuschuss erhält, wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und diese Zahnarztbesuche im Bonusheft dokumentiert. Darüber hinaus ist im Zuge der Härtefallregelung die Gewährung eines doppelten Festzuschusses für einkommensschwache Patienten möglich. Wer weiter sparen möchte, kann dies durch einen Zahnarzt-Preisvergleich tun.
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Zahnersatz-Preisvergleich startenSo geht'sZahnersatz-Richtlinien zur Versorgung mit Zahnkronen
Entnommen aus der Zahnersatz-Richtlinie Stand: 9. Mai 2016 des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen mit letzter Änderung vom 18.02.2016.
"Die Schonung und Erhaltung natürlicher und intakter Zahnhartsubstanz hat Vorrang vor der Versorgung mit Zahnkronen. Zahnkronen sind angezeigt, wenn sich aus dem klinischen und röntgenologischen Befund der erkrankten Zähne einschließlich ihrer Parodontalgewebe ergibt, dass sie nur durch Kronen erhalten werden können."
"Zahnkronen können angezeigt sein:
a) zur Erhaltung eines erhaltungsfähigen und erhaltungswürdigen Zahnes, wenn eine Erhaltung des Zahnes durch andere Maßnahmen nicht mehr oder auf Dauer nicht möglich ist,
b) zur Abstützung eines Zahnersatzes, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist."
"Zahnkronen sind nicht angezeigt bei Zähnen, die auf Dauer ohne Antagonisten bleiben und für die Verankerung von Zahnersatz nicht benötigt werden."
"Konfektionierte Kronen dürfen nur in der Kinderzahnheilkunde verwendet werden."
"Für die Versorgung mit einer provisorischen Krone ist grundsätzlich ein im direkten Verfahren hergestelltes Provisorium ausreichend."
"Zur Regelversorgung gehören metallische Voll- und Teilkronen. Ebenfalls zur Regelversorgung gehören vestibuläre Verblendungen im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4. Im Bereich der Zähne 1 bis 3 umfasst die vestibuläre Verblendung auch die Schneidekanten."
Auswahl: Befunde für Festzuschüsse 1.1 - 1.5
1.1: Vollkrone
Definition: "Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit"
Erklärung: Der Festzuschuss 1.1 wird angesetzt, wenn mindestens ein Zahn eine Zahnkrone benötigt.
Befundkürzel: | "ww" |
Therapiekürzel: | "K"; "UR" |
Gewährbar: |
Je Zahn |
Zuschusshöhe: |
142,22 € |
Mit 20% Bonus: |
170,66 € |
Mit 30% Bonus: |
184,89 € |
Härtefall: |
284,44 € |
1.2: Teilkrone
Definition: "Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz"
Erklärung: Der Festzuschuss 1.2 kommt zum Einsatz, wenn mindestens eine Teilkrone angezeigt ist.
Befundkürzel: | "pw" |
Therapiekürzel: | "PK" |
Gewährbar: |
Je Zahn |
Zuschusshöhe: |
159,56 € |
Mit 20% Bonus: |
191,47 € |
Mit 30% Bonus: |
207,43 € |
Härtefall: |
319,12 € |
1.3: Verblendungen
Definition: "Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)"
Erklärung: Neben Festzuschuss 1.1 wird 1.2 gewährt, wenn die zu setzende Krone innerhalb der sog. Verblendgrenzen verortet ist. Diese verlaufen im Oberkiefer bis einschließlich zum fünften und im Unterkiefer bis einschließlich zum vierten Zahn von vorne gezählt.
Befundkürzel: | "ww" |
Therapiekürzel: | "KV" |
Gewährbar: |
Je Verblendung |
Zuschusshöhe: |
51,33 € |
Mit 20% Bonus: |
61,60 € |
Mit 30% Bonus: |
66,73 € |
Härtefall: |
102,66 € |
1.4: Konfektionierter Stiftaufbau
Definition: "Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren"
Erklärung: Ist der Zahn so weit zerstört, dass er mit Hilfe eines einzeitig konfektionierten Stiftaufbaus vorbereitet werden muss, so greift Festzuschuss 1.4.
Befundkürzel: | N. a. |
Therapiekürzel: | N. a. |
Gewährbar: |
Je Zahn |
Zuschusshöhe: |
30,70 € |
Mit 20% Bonus: |
36,84 € |
Mit 30% Bonus: |
39,91 € |
Härtefall: |
61,40 € |
1.5: Gegossener Stiftaufbau
Definition: "Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren"
Erklärung: Muss der zu behandelnde Zahn vor der Aufnahme einer Krone mit einem zweizeitigen gegossenen Stiftaufbau versorgt werden, wird zusätzlich der Festzuschuss 1.5 herangezogen.
Befundkürzel: | N. a. |
Therapiekürzel: | N. a. |
Gewährbar: |
Je Zahn |
Zuschusshöhe: |
93,95 € |
Mit 20% Bonus: |
112,74 € |
Mit 30% Bonus: |
122,14 € |
Härtefall: |
187,90 € |